Bislang mussten in Deutschland die Ärztinnen und Ärzte per Verordnung festlegen, wie oft und wie lange Patientinnen und Patienten mit systemischer Sklerodermie Ergotherapie und manuelle Lymphdrainage erhalten sollen. Dies führte oft zu mühsamen Rückfragen und Bitten um Nachverordnungen bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Ab 1. Oktober 2024 gilt dieses einseitige Vorgehen für die manuelle Lymphdrainage nicht mehr. Die Änderung für die Ergotherapie trat bereits am 1. April 2024 in kraft. Möglich sind ab dem Tag der Änderung, unter Angabe der Diagnose gemäss ICD-10 Code, seitens der behandelnden Ärztinnen und Ärzten auch sogenannte Blankoverordnungen - ohne Zeitbezug d.h. ohne Angabe einer Therapiezeit für die Einzelbehandlung und ohne Angabe der Behandlungsdauer insgesamt.
Das bedeutet: Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten können bereits ab dem 1. April 2024 und Therapeutinnen und Therapeuten für manuelle Lymphdrainage ab dem 1. Oktober 2024 im Falle einer ärztlichen Blankoverordnung eigenständig festlegen, wie viele Behandlungseinheiten und mit welcher Dauer Ergotherapie und manuelle Lymphdrainage bei systemischer Sklerodermie angezeigt sind.
Die Mindestanforderungen an den Inhalt des bisherigen Therapieberichts haben sich mit Einführung der Blankoverordnung geändert. Dieser muss seitens der Therapeutinnen und Therapeuten mindestens folgende Informationen enthalten:
geplantes Therapieziel
Darstellung der erzielten Behandlungsergebnisse
angewandte Heilmittel und Anzahl der Behandlungstermine
Angabe der erbrachten Zeitintervalle pro Blankoverordnung
Angabe der Frequenz
Quelle
Kommentar (mb): Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA in Deutschland kann wohl als Meilenstein betrachtet werden, berücksichtigt er doch endlich angemessen auch die Fachkompetenz der behandelnden Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten bzw. Therapeutinnen und Therapeuten für manuelle Lymphdrainage in der Behandlung der systemischen Sklerodermie. Bitten Sie deshalb Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte um Ausstellung einer sogenannten Blankoverordnung für Ergotherapie und/oder manuelle Lymphdrainage.
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